Die Diakoniestation bietet häusliche Krankenpflege nach dem Sozialgesetzbuch an. Dieses sind Übernahmen der vom Arzt verordneten Behandlungspflege, wie z.B.:
- Blutdruck- und Blutzuckermessungen
- Kompressionsstrümpfe (An- und ausziehen)
- Medikamente herrichten und verabreichen
- Wundversorgung
- Verbandwechsel
- Dekubitusversorgung
- Injektionen
- Infusionen
- Stomaversorgung
- Portversorgung
- Trachealkanülen-Versorgung
- Inhalation
- Medizinische Einreibungen
- Verabreichung von Augentropfen
- Krankenhausvermeidungspflege
Kosteninformation:
- Die Krankenkasse übernimmt die jeweiligen Kosten der Behandlungspflege, sofern diese vom Arzt verordnet wurde – ein Pflegegrad ist nicht notwendig.
- Gesetzlich festgelegte Zuzahlungen können von den Leistungsträgern erhoben werden. § 61 SGB V Zuzahlungen